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Informationen Auffrischung Rettungsschwimmer (Wiederholung)

regelmäßiges Training für Rettungsschwimmer

 

Dieses Angebot ist genau richtig für Personen, welche bereits ein Rettungsschwimmabzeichen besitzen und dieses durch eine erneute Abnahme erneuern bzw. seine Gültigkeit verlängern möchten. Die DLRG empfiehlt, das Abzeichen alle 2-4 Jahre aufzufrischen. Für bestimmte Aufgaben sollte die letzte Abzeichenabnahme nicht älter als 2 Jahre sein. 

Je nach Zweck oder Einsatz kann ein anderer Aktualisierungsrhythmus gelten, der vom Träger des Einsatzes ausgeht. Für einen Einsatz in der Schule richtet sich der Rhythmus z. B. nach dem Erlass des jeweiligen Kultusministeriums.

Auf dieser Seite möchten wir Dich über die zugehörigen Bedingungen informieren. Die Teilnahme ist jederzeit an den dafür vorgegeben Trainingstagen (montags und mittwochs) möglich, die Prüfungstermine werden dann mit den Ausbildern abgestimmt 

Für eine Wiederholungsprüfung des DRSA gelten folgende Bedingungen:

  • Der Erwerb oder die letzte Wiederholung darf für den weiteren Einsatz als aktive/r RettungsschwimmerIn der DLRG vor maximal 2 Jahren stattgefunden haben*. Bei sonstigen Teilnehmern vor maximal 5 Jahren. 
  • Es wird erwartet, dass die Teilnehmer zur Prüfung den Lernstoff selbstständig aufgearbeitet haben.
  • Bei der "Auffrischung" handelt sich um eine komplette Prüfung (Theorie und Praxis) nach den Vorgaben der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen".
  • Alle Infos zu den geforderten Leistungen s.u.
  • Eine ausgefüllte und unterschriebene Prüfungskarte und die  Selbsterklärung zum Gesundheitszustand müssen vor Beginn der Prüfung vorliegen.
  • Die Teilnahme an der Prüfung ist nur nach vorheriger Absprache mit den Ausbildern möglich.
  • Kosten/  Prüfungsgebühr (darin enthalten sind Teilnahme- und Prüfungsbeitrag):
    • für DLRG-Mitglieder der OG Ellerau e.V. 15,- €, 
    • sonstige Teilnehmer: 35,- €.
  • Weitere Kosten können durch die Erste-Hilfe-Ausbildung / Fortbildung  entstehen, welche für die Zulassung zur Prüfung erforderlich ist.

Folgendes wird für die Ablegung einer Prüfung zur Auffrischung des DRSA vorausgesetzt:

  • Besitz des entsprechenden Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) (der Rettungsschwimmausweis muss vorgelegt werden)
  • Gute körperliche und schwimmerische Fitness
  • regelmäßige Teilahme an der Trainingsgruppe Rettungsschwimmen um Kondition zu trainieren und die rettungsspezifischen Schwimmtechniken aufzufrischen.
  • Gesundheitliche Eignung - Dazu gehört u.a. auch die Fähigkeit, auf bis zu 4 Meter Tiefe abzutauchen. Vor den Tauchgängen erfolgt eine gründliche Sicherheitsunterweisung. Bitte tauche nicht, sofern diese Unterweisung noch nicht erfolgt oder von Dir noch nicht verstanden worden ist. Falls Verletzungen der Gehörorgane vorliegen oder es aus anderen Gründen nicht sicher sind, ob Du tauchen darfst, konsultiere bitte frühzeitig einen Arzt
  • Ablegen der Prüfungen erfolgt ohne Hilfsmittel wie z.B. Schwimmbrille (gemäß Prüfungsordnung)
  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs oder höhere Qualifikation, max. 2 Jahre alt 

Weitergehende Informationen: 

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